Die Fonds-Lebensversicherung
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Die fondsgebundene Lebensversicherung kombiniert die Risikolebensversicherung mit einem Fonds-Sparplan. Daher kommt diese Form der Alterssicherung besonders für Personen in Frage, die sowohl eine Absicherung ihrer Familie im Todesfall gewährleisten als auch einen Nutzen aus den Kapitalmärkten ziehen möchten.
Die Versicherung zahlt im Erlebensfall eine Kapitalleistung aus. Die Höhe der Auszahlung ist vom Wert der Fonds abhängig, die der Versicherte in seinem Vertrag gewählt hat. Verstirbt der Versicherungsnehmer, steht den Bezugsberechtigten eine Todesfallsumme zu, die von der Versicherungsgesellschaft garantiert wird. Sollten die Fonds-Anteile die Todesfallsumme in ihrem Wert übersteigen, so wird der Gegenwert an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
2. Volatilität: Zum Vertragsende einer klassischen Kapitallebensversicherung ist ein feststehender Auszahlungsbetrag garantiert. Nur sehr wenige Anbieter geben eine ähnliche Garantie für eine fondsgebundene Lebensversicherung. Fonds können in ihrem Wert schwanken und somit sollte der Versicherungsnehmer das Risiko eines Börsentiefs gegen Ende seines Versicherungsvertrags nicht außer Acht lassen. Unter Umständen kann man steigende Börsenkurse abwarten, vorausgesetzt man ist nicht vollkommen auf die Auszahlungen angewiesen.
3. Steuern: Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet besonders steuerlich stark belasteten Personen Vorteile. Eine Lebensversicherung, die mit regelmäßigen Prämien finanziert wird, ist, sofern sie auf zehn oder mehr Jahre abgeschlossen wurde, bei ihrem Ablauf einkommensteuerfrei. Bei einer Lebensversicherung, die durch Einmaleinlage finanziert ist, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein um die Steuerfreiheit bei Ablauf zu gewährleisten:
- Die Versicherungslaufzeit beträgt zehn oder mehr Jahre.
- Zum Zeitpunkt der Auszahlung hat der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet.
- Der Abschluss der Lebensversicherung erfolgte vor Vollendung des 66. Lebensjahres.
- Es handelt sich bei Versicherungsnehmer und Versichertem um die gleiche Person.
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Lebensversicherung mit Fondssparplan
Die fondsgebundene Lebensversicherung kombiniert die Risikolebensversicherung mit einem Fonds-Sparplan. Daher kommt diese Form der Alterssicherung besonders für Personen in Frage, die sowohl eine Absicherung ihrer Familie im Todesfall gewährleisten als auch einen Nutzen aus den Kapitalmärkten ziehen möchten.
Die Versicherung zahlt im Erlebensfall eine Kapitalleistung aus. Die Höhe der Auszahlung ist vom Wert der Fonds abhängig, die der Versicherte in seinem Vertrag gewählt hat. Verstirbt der Versicherungsnehmer, steht den Bezugsberechtigten eine Todesfallsumme zu, die von der Versicherungsgesellschaft garantiert wird. Sollten die Fonds-Anteile die Todesfallsumme in ihrem Wert übersteigen, so wird der Gegenwert an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Was man über die Fonds-gebundene Lebensversicherung wissen sollte
1. Flexibilität: Der Versicherte kann je nach Versicherung zwischen mehreren Fonds auswählen. Dabei sollte man besonders auf die Qualität des Fonds (Stichwort: Fonds-Rating) achten. Zu empfehlen sind Aktien- oder Dach-Fonds. Es kann vorteilhaft sein ein paar Jahre vor dem Ende der Vertragslaufzeit einen Wechsel auf Anleihen-Fonds vorzunehmen.2. Volatilität: Zum Vertragsende einer klassischen Kapitallebensversicherung ist ein feststehender Auszahlungsbetrag garantiert. Nur sehr wenige Anbieter geben eine ähnliche Garantie für eine fondsgebundene Lebensversicherung. Fonds können in ihrem Wert schwanken und somit sollte der Versicherungsnehmer das Risiko eines Börsentiefs gegen Ende seines Versicherungsvertrags nicht außer Acht lassen. Unter Umständen kann man steigende Börsenkurse abwarten, vorausgesetzt man ist nicht vollkommen auf die Auszahlungen angewiesen.
3. Steuern: Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet besonders steuerlich stark belasteten Personen Vorteile. Eine Lebensversicherung, die mit regelmäßigen Prämien finanziert wird, ist, sofern sie auf zehn oder mehr Jahre abgeschlossen wurde, bei ihrem Ablauf einkommensteuerfrei. Bei einer Lebensversicherung, die durch Einmaleinlage finanziert ist, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein um die Steuerfreiheit bei Ablauf zu gewährleisten:
- Die Versicherungslaufzeit beträgt zehn oder mehr Jahre.
- Zum Zeitpunkt der Auszahlung hat der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet.
- Der Abschluss der Lebensversicherung erfolgte vor Vollendung des 66. Lebensjahres.
- Es handelt sich bei Versicherungsnehmer und Versichertem um die gleiche Person.
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