Private Absicherung durch Kapitallebensversicherung
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Die Kapitallebensversicherung setzt sich aus einer Risikolebensversicherung und einem Sparplan zusammen, d.h. sie verknüpft eine gesicherte Geldanlage inkl. Hinterbliebenenschutz mit steuerlichen Vorteilen. Der Versicherer legt die Beitragszahlungen zur Kapitallebensversicherung gewinnbringend an.
3,25 Prozent werden in der Kapitallebensversicherung garantiert, meist ergeben sich mit der Überschussbeteiligung am Ende jedoch zwischen fünf und über sechs Prozent. Dem Todesfallschutz fallen ca. zehn bis 15 Prozent der Beiträge zu. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ende der Sparzeit, so wird den Angehörigen eine Todesfallsumme ausgezahlt. Im Erlebensfall werden die Sparsumme und die Zinsen von der Versicherung ausgezahlt.
2. Steuern: Die steuerlichen Vorteile bei der Kapitallebensversicherung sind verschiedene: Beiträge können bis zu einem gewissen Höchstbetrag als Vorsorgeausgaben geltend gemacht werden. Die erzielten Kapitalerträge sind nach einer Vertragslaufzeit von zwölf Jahren und mindestens über fünf Jahre geleisteten Beitragszahlungen steuerfrei. Die Versicherungssumme muss jedoch geringstenfalls 60 Prozent der im Rahmen der Vertragslaufzeit gezahlten Prämien ergeben.
3. Partner-Variante: Man kann die Kapitallebensversicherung außerdem auf zwei „verbundene Leben“ abschließen. Das doppelte Risiko schlägt sich zwar in höheren Beiträgen nieder, allerdings ist diese Lösung meist günstiger als der Abschluss separater Versicherungen. Beim Tod der ersten Person, jedoch spätestens zum Ablauf der Versicherungsdauer, zahlt die Versicherung die Summe aus. Diese kann lediglich einmal beansprucht werden.
4. Liquidität: Zum Ende eines Versicherungsjahres ist es generell möglich, die Versicherung teilweise oder ganz aufzulösen. Insbesondere in den ersten Jahren ist eine vorzeitige Auflösung allerdings nicht ratsam, da lediglich ein Anspruch auf den sogenannten Rückkaufswert besteht, der in diesem Zeitraum noch sehr gering ist.
5. Zahlungsweise: In der Regel ist bei der Kapitallebensversicherung die jährliche Zahlungsweise zu empfehlen, da sich die Beiträge – ähnlich wie bei anderen Versicherungen – bei monatlichen Zahlungen deutlich erhöhen.
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Risikolebensversicherung mit Sparplan
Die Kapitallebensversicherung setzt sich aus einer Risikolebensversicherung und einem Sparplan zusammen, d.h. sie verknüpft eine gesicherte Geldanlage inkl. Hinterbliebenenschutz mit steuerlichen Vorteilen. Der Versicherer legt die Beitragszahlungen zur Kapitallebensversicherung gewinnbringend an.
3,25 Prozent werden in der Kapitallebensversicherung garantiert, meist ergeben sich mit der Überschussbeteiligung am Ende jedoch zwischen fünf und über sechs Prozent. Dem Todesfallschutz fallen ca. zehn bis 15 Prozent der Beiträge zu. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ende der Sparzeit, so wird den Angehörigen eine Todesfallsumme ausgezahlt. Im Erlebensfall werden die Sparsumme und die Zinsen von der Versicherung ausgezahlt.
Was man über die Kapitallebensversicherung wissen sollte
1. Zusatzversicherung: Es besteht die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitszusatz- oder Unfalltod-Zusatzversicherung gegen Mehrbeitrag zu integrieren. Letztere erwies sich jedoch kaum als sinnvoll, da die Angehörigen bei einem Unfalltod ebenso viel Geld wie bei anderen Todesursachen brauchen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zwar eine der wichtigsten und sinnvollsten Versicherungen überhaupt, jedoch ist sie in Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung nicht unbedingt empfehlenswert.2. Steuern: Die steuerlichen Vorteile bei der Kapitallebensversicherung sind verschiedene: Beiträge können bis zu einem gewissen Höchstbetrag als Vorsorgeausgaben geltend gemacht werden. Die erzielten Kapitalerträge sind nach einer Vertragslaufzeit von zwölf Jahren und mindestens über fünf Jahre geleisteten Beitragszahlungen steuerfrei. Die Versicherungssumme muss jedoch geringstenfalls 60 Prozent der im Rahmen der Vertragslaufzeit gezahlten Prämien ergeben.
3. Partner-Variante: Man kann die Kapitallebensversicherung außerdem auf zwei „verbundene Leben“ abschließen. Das doppelte Risiko schlägt sich zwar in höheren Beiträgen nieder, allerdings ist diese Lösung meist günstiger als der Abschluss separater Versicherungen. Beim Tod der ersten Person, jedoch spätestens zum Ablauf der Versicherungsdauer, zahlt die Versicherung die Summe aus. Diese kann lediglich einmal beansprucht werden.
4. Liquidität: Zum Ende eines Versicherungsjahres ist es generell möglich, die Versicherung teilweise oder ganz aufzulösen. Insbesondere in den ersten Jahren ist eine vorzeitige Auflösung allerdings nicht ratsam, da lediglich ein Anspruch auf den sogenannten Rückkaufswert besteht, der in diesem Zeitraum noch sehr gering ist.
5. Zahlungsweise: In der Regel ist bei der Kapitallebensversicherung die jährliche Zahlungsweise zu empfehlen, da sich die Beiträge – ähnlich wie bei anderen Versicherungen – bei monatlichen Zahlungen deutlich erhöhen.
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