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Mit privater Rentenversicherung vorsorgen

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Vorsorge mit privater Rentenversicherung

Rubriken in "Die Private Rentenversicherung": Die Fondsgebundene Rentenversicherung 

Die private Rentenversicherung gilt als bewährte Altersvorsorgelösung. Dabei gibt es einerseits die Möglichkeit der Sofortrente gegen Einmalbetrag, sowie andererseits die der „aufgeschobenen privaten Rentenversicherung“. Nachdem der Kunde seinen Beitrag zur Sofortrente eingezahlt hat, wird ihm eine lebenslange Rente ausgezahlt.

Zum Vertragsende der aufgeschobenen privaten Rentenversicherung bekommt man entweder eine (einmalige) Kapitalauszahlung oder eine Rente, die bis zum Tod ausgezahlt wird. Ein bestimmter Teil der Rente wird durch die Rentenversicherung garantiert, wobei der restliche Anteil sich aus der möglicherweise schwankenden Überschussbeteiligung ergibt. In dem Fall, dass der Versicherungsnehmer in der Phase der Beitragseinzahlung (Aufschubfrist) verstirbt, zahlt die Versicherung die bis dahin entrichteten Rentenversicherungsbeiträge, die angesammelten Gewinne ggf. einberechnet, an die Hinterbliebenen zurück.

Was man über die aufgeschobene private Rentenversicherung wissen sollte

1. Rendite I: Die Überschussbeteiligungsform hat wesentliche Auswirkungen auf die Rendite der privaten Rentenversicherung. Dem Versicherten stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, wie die Rentenversicherung bei erzielten Überschüssen vorgehen soll: Direktgutschrift, Bonusrente, verzinsliche Ansammlung oder verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage. Die Direktgutschrift ist dabei kaum zu empfehlen, während die verzinsliche Ansammlung vom Zinseszinseffekt profitiert und sich positiv auf die Rentenhöhe auswirkt.

2. Rendite II: Bei der Auszahlung der Rente gibt es ebenfalls verschiedene Varianten: die konstante, schwankende, fallende (degressive) oder steigende Rente (dynamisch oder teildynamisch). Der Vorteil bei der steigenden Rentenauszahlung ist, dass man so der Inflation entgegenwirkt.

3. Steuern: Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung sind steuerlich begünstigt und können als Sonderausgaben deklariert werden.

4. Flexibilität: Auf Wunsch kann der Versicherte eine Abruf- oder Aufschuboption vereinbaren, die es ihm ermöglicht den Beginn der Rentenzahlungen vorzuziehen (geringere Rentenzahlung) oder zu verschieben (höhere Rentenzahlung)

5. Rentengarantiezeit: Beim Tod des Versicherungsnehmers innerhalb der Rentengarantiezeit, die üblicherweise 5, 10 oder 15 Jahre nach dem Beginn der Rentenauszahlung endet, werden die Zahlungen an die Bezugsberechtigten bis zum Ende der Garantiezeit durch die Rentenversicherung fortgesetzt.

Hier finden Sie Infos zum Thema Private Krankenversicherung.

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